Hersteller qualitativ hochwertiger Gartenhäuser räumen eine Garantiezeit von 5 bis teilweise 10 Jahren ein. Beim Kauf eines Gartenhauses stellt sich vielleicht auch die Frage, welche Pflege erforderlich wird, damit das Holzhaus auch über diese Garantiezeit hinaus, seine natürliche Schönheit und Funktionalität bewahren kann.
Holzschutz -Erstbehandlung von Gartenhäusern aus rohen Nadelhölzern
Gartenhäuser, deren Fassade nicht aus bereits imprägnierten Hölzern bestehen, müssen zunächst einen Holzschutzanstrich erhalten.
Pilze, Mikroorganismen oder tierische Holzschädlinge können sonst das Holz befallen und vernichten. Die Folgen eines Befalls mit Holzschädlingen sind Fäulnis oder eine Verminderung der Stabilität und der Festigkeit des Holzes.
Je nach verwendeter Holzart und Beschaffenheit des Holzes kann unter Umständen auch ein zusätzlicher Bläueschutz erforderlich werden. Die typischen blau-schwarzen Verfärbungen werden durch Pilze hervorgerufen, die vor allem Nadelhölzer befallen.
Bei kesseldruckimprägnierten Hölzern entfällt dieser Bläueschutz. Manche Holzarten wie die Robinie oder Zeder beispielsweise haben Inhaltsstoffe, die pflanzliche oder tierische Schädlinge abwehren können. Allerdings benötigen auch sie einen Schutz vor Nässe oder intensiver Sonneneinwirkung.
Holzschutzmittel die fungizid wirken sind sehr giftig. Sie dürfen nur an der Außenfassade und sollten möglichst auch nur sehr sparsam verwendet werden.
Auch sollten die verwendeten Produkte möglichst mit dem RAL-Gütesiegel ausgezeichnet sein, mit dem baubiologisch unbedenkliche Produkte durch das Deutsche Institut für Gütesiegel und Kennzeichnung e.V. gekennzeichnet werden.
Diese Mittel enthalten genaue Inhaltsangaben der Wirkstoffe und der Anwendungsbereiche sowie ihrer Verwendung. Bei der Verarbeitung müssen unbedingt die angegebenen Sicherheitshinweise beachtet werden.
Nach der grundierenden Behandlung mit fungizid wirkenden Holzschutzmitteln empfiehlt es sich, die Außenholzflächen anschließend in mehreren dünnen Schichten, mit einer schadstoffarmen, offenporigen Wetterschutzfarbe, Holzlasur oder Lack zu streichen. Zum Schutz der Umwelt sollten nur solche Anstriche verwendet werden, die beispielsweise mit dem „Blauen Engel“ oder einem vergleichbaren Umweltsiegel, versehen sind.
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