Gartenhaus-Realisation

Vor dem Erwerb eines Gartenhauses oder einer Blockhütte ist es ratsam, sich mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. Der Aufbau eines Gartenhauses kann aber auch nachbarschaftsrechtliche Fragen betreffen, die vorher der Anschaffung geklärt werden sollten. Fehden und Streitereien bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen sind sonst die Folge und diese können die Freude an dem Neuerwerb beträchtlich schmälern.

Eine erste Orientierung kann dabei das Bundeskleingartengesetz leisten. Hierin ist unter anderem geregelt, was der Gesetzgeber unter einem Gartenhaus versteht. Hier ist festgeschrieben, dass Gartenhäuser nicht dauerhaft bewohnt werden dürfen. Als Kleingarten, im Sinne dieses Gesetzes, wird ein Gartengrundstück bezeichnet, das gärtnerisch ausschließlich für den Eigenbedarf oder zur Erholung genutzt wird. Auch die Gärten, die sich in einer Kleingartenanlage befinden zählen dazu. Nach diesem Gesetz sollen Kleingärten nicht größer als 400 Quadratmeter groß sein und die Gartenlaube darf eine Größe von 24 Quadratmeter Grundfläche, inklusive überdachter Freisitze, nicht überschreiten. Großer Wert legt dieses Gesetz auch darauf, dass die Bestimmungen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege beachtet werden.

Dabei sollte jedoch berücksichtigt werden, dass sich die baubehördlichen Regelungen, beispielsweise ab welcher Größe eine Genehmigung einzuholen ist, in den einzelnen Bundesländern stark unterscheiden. In der Regel wird eine Genehmigung erforderlich, wenn das Gartenhaus auf einem Betonfundament aufgebaut wird und die festgelegten Höchstgrenzen des be- und umbauten Raums überschritten werden. Die Baugenehmigung erhält man auf Antrag bei der zuständigen Baubehörde der Wohngemeinde.Da die Bestimmungen inhaltlich stark abweichen ist es empfehlenswert, sich vor dem Kauf oder dem Aufbau des Gartenhauses über die gültigen Bestimmungen zu informieren.

Wichtig kann unter Umständen auch werden, an welcher Stelle das Gartenhaus platziert werden soll. So müssen Mindestabstände zu den Nachbargärten zwingend eingehalten werden. Das jeweils gültige Nachbarschaftsrecht ist ebenfalls Länderrecht und von daher nicht bundeseinheitlich geregelt. Am besten ist es, diese Fragen bei den Erkundigungen gleich mit anzusprechen, um Nachbarschaftsstreitereien zu vermeiden.

Viele Händler sind bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten gerne behilflich oder können sogar die benötigten Antragsformulare zur Verfügung stellen.

Es ist soweit – die Entscheidung ist gefallen
Vor der Anschaffung eines Gartenhauses sollte überlegt werden, welchen Zweck es erfüllen soll. Davon abhängig sind dann die Größe und die weitere Ausstattung.

Wenn diese Fragen erst einmal geklärt sind, kann die Suche nach dem geeigneten Anbieter beginnen.
Der Markt bietet eine schier unübersehbare Fülle von Angeboten. Es gibt sowohl spezielle Fachhändler, als auch eine ganze Reihe anderer Anbietern, von Baumärkten und Gartencentern bis hin zu Versandhäusern. Da kann die Wahl sehr schwer fallen.

Eine fachlich fundierte Beratung durch den Händler sollte möglichst immer angeboten und in Anspruch genommen werden können. Häufig gibt es bei derartigen Anschaffungen Fragen, die möglichst vorher geklärt werden sollten. Auch später beim Selbstaufbau des Gartenhauses können technische Fragen aufkommen, die eine Hilfestellung erforderlich machen. Gute Anbieter sind darauf eingestellt und ein entsprechender Service gehört dann selbstverständlich zum Leistungsumfang.

Um sich eine richtige Vorstellung von der Größe und den Einzelheiten des zukünftigen Gartenhauses machen zu können kann es hilfreich sein, sich vorab Ausstellungen des Händlers anzusehen. Bei Online-Käufen wird diese Möglichkeit vielfach nicht angeboten, dafür sind die Produkte bei gleicher Qualität häufig kostengünstiger erhältlich.

Fast immer muss mit Lieferzeiten gerechnet werden, die einzurechnen sind falls Vorarbeiten zu terminieren sind. Dazu können beispielsweise die Arbeiten für das Fundament gehören, inklusive eingerechneter Trockenzeiten für den Beton.

Ratsam ist es auch vorher zu klären, ob das Haus durch den Hersteller aufgebaut wird oder nur als Bausatz erhältlich ist zur Selbstmontage.
Im letzteren Fall ist zu klären, ob und welche Werkzeuge für den Aufbau benötigt werden.

Auch der Transport muss berücksichtigt werden. Wenn die Händlerfirma das Gartenhaus anliefert, muss sichergestellt sein, dass die Zufahrtswege auch mit größeren Lieferfahrzeugen befahrbar sind und ausreichend Platz für Kräne oder sonstigen Hebe-Vorrichtungen gegeben ist.
Bei eigenem Transport ist ein geeignetes Auto zu organisieren und möglicherweise auch Hilfskräfte zum Be-und Entladen.

Die Gartenhäuser sind in aller Regel so verpackt, dass sie mehrere Tage im Freien liegen können.

…und jetzt Du!

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