Bevor man mit der Umsetzung des Gartenteiches beginnt, sollte man noch einige wichtige Hinweise beachten, damit es nicht im Nachhinein Ärger geben könnte.
In der Regel braucht man für einen Teich keine Baugenehmigung, sofern er ein Fassungsvermögen von bis zu 100 m³ nicht überschreitet. Alles was darüber liegt ist abhängig vom Bundesland. Die Ausnahme sind Kleingartenanlagen. Hier gibt es meist gesonderte Vorschriften die man vorher unbedingt beachten sollte.
Des Weiteren ist man als Besitzer dazu verpflichtet sein Grundstück so weit abzusichern, dass Niemand dadurch zu Schaden kommen kann. Das heißt, man sollte sein Grundstück einzäunen und gegebenenfalls den Teich auch selbst noch einmal absichern. Sollte ein Kind in den Teich fallen und das Grundstück war nicht ausreichend gesichert, so haftet der Eigentümer des Teichs.
Der Gartenteich hat auch schon oft den Gerichten einiges an Arbeit beschert. So gab es beispielsweise viele Klagen, in denen sich der Nachbar über den lauten Froschlärm beschwert hat, der jeden Abend von dem Teich des Nachbarn ausging.
So wurde dann ein Quakverbot in den Abendstunden verhängt. Da dies die Frösche natürlich nicht interessiert, hatte der Nachbar nun die Wahl, die Frösche entweder abzuschaffen, oder an den Hausbewohner Nebenan eine gewisse Geldsumme als Ausgleich zur Ruhestörung zu zahlen.
Weiterhin sollte man davon absehen in seinem Teich exotische Tiere und Insekten anzusiedeln, da sie eine Verfälschung der Fauna zur Folge haben könnte und den heimischen Lebewesen die Nahrung und den Lebensraum streitig machen. Strafbar ist die Anschaffung eines amerikanischen Ochsenfroschs, da er sich sehr stark vermehrt und kaum natürliche Feinde hat, aber sehr gefräßig ist und viele heimische Tiere darunter zu leiden haben.
Am Besten bedient ist man mit ein paar hübschen Fischen, alle anderen Bewohner kommen von selbst und bleiben meistens auch.
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