Voraussetzungen für den Erhalt der verschiedenen Darlehensformen
Beim Landeswohnraumförderungsprogramm können Anspruchsberechtigte zinsgünstige Darlehen für Bauvorhaben oder Umbauten und Erweiterungen beantragen. Die L-Bank stellt dabei vier Darlehensformen zur Verfügung: Das Z15-, KfW-, Options- oder Ergänzungsdarlehen. Z15 steht für eine Darlehensdauer von fünfzehn Jahren – in diesem Zeitraum bleiben die Zinsen unverändert. Die KfW-Bankengruppe gehört zu den Partnerinstitutionen, die bei der Finanzierung der Baumaßnahmen Darlehen auszahlt. Das Optionsdarlehen beinhaltet eine Ergänzungsförderung, die Antragsteller erhalten können, wenn ein Kind geboren oder adoptiert wird. Dabei kann sich die Darlehenshöhe ab Geburt des fünften Kindes um bis zu 15000 Euro erhöhen. Diese Regelung gilt auch für Kinder, die dauerhaft in einem Pflegeverhältnis zu den Eltern stehen. Benötigen Antragsteller eine zusätzliche Finanzierung, die nicht vorhersehbar war, können sie das Ergänzungsdarlehen beantragen. Die L-Bank bietet den Antragstellern eine umfassende und individuelle Beratung, so auch über die maximale Belastungshöhe der Darlehensraten. Dabei werden sowohl die monatlichen Bruttoeinnahmen als auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen in die Berechnungen einbezogen.
Welcher Personenkreis kommt in Frage?
Für den Antrag gelten bestimmte Voraussetzungen – so sind Ehepaare oder Paare, die langfristig zusammenleben, förderungsberechtigt, außerdem Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, kinderlose Paare sowie Schwerbehinderte, die ihre Wohnung barrierefrei ausbauen möchten. Alleinerziehende müssen geschieden sein oder getrennt von ihren ehemaligen Partnern leben, auch muss das Kind dem Haushalt des alleinerziehenden Elternteils angehören, damit dem Antrag stattgegeben werden kann. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die Antragsteller einen bestimmten Anteil an Eigenleistung einbringen. Diese beträgt – je nach Absicherung – 15 oder 25 Prozent. Insgesamt müssen die Antragsteller 8,5 Prozent der Gesamtbaukosten selbst aufbringen – ein Eigenkapital, das mittels Ersparnissen oder Bausparverträgen aufgebracht werden kann.
Bauvorhaben, die gefördert werden
Die Wohnraumförderung der L-Bank deckt viele Bauvorhaben ab: Vom Erwerb eines Hauses oder einer Eigentumswohnung bis hin zu Umbaumaßnahmen für behindertengerechtes Wohnen oder dem Einbau energiesparender Wärmedämmung. Es werden sowohl neue als auch gebrauchte Wohnobjekte gefördert. Auch, wer ein vorhandenes Gebäude um Wohnraum erweitern will – beispielweise durch einen Dachausbau – kann die Förderung der L-Bank beantragen. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Wohnobjekt innerhalb Baden-Württembergs liegt und bestimmte Mindestanforderungen von Energieeffizienz erfüllt – oder diese nachträglich eingebaut werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Bauvorhaben jedoch noch nicht begonnen sein.
Antragstellung bei der Wohnraumförderungsstelle
Der Förderantrag muss schriftlich und in doppelter Ausfertigung beim zuständigen Landratsamt oder beim Bürgermeisteramt des jeweiligen Stadtbezirks eingereicht werden. Von dort aus wird der Antrag nach einer Prüfung an die L-Bank weitergeleitet, die dem Antragsteller die Bewilligung erteilt. Mit dem zinsgünstigen Darlehen kann familienfreundliches und nachhaltiges Bauen realisiert werden. Behinderte erhalten durch barrierefreies Wohnen mehr Lebensqualität. Alleinerziehende, deren finanzielle Möglichkeiten begrenzt sind, können sich den Traum vom Eigenheim erfüllen.
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