Laube

Heute kaum zu glauben: einst war die Gartenlaube ein Privileg der Herrschenden und Wohlhabenden. Während der Regentschaft des Adels konnte sich kaum ein Bürger der „Unterschicht“ einen Garten leisten. So tauchten Gartenlauben zunächst nur als „Staffagebauten“ zur stilistischen Ergänzung von Prunkgärten wohlhabender Kreise auf. Die Laube imitierte seinerzeit häufig in stilisierter und verkleinerter Form ein Herrschaftsgebäude und hatte die Funktion eines meist allseitig offenen Unterstellplatzes als „Fluchtpunkt“ lustwandelnder Parkbesucher bei widrigem Wetter – oder auch zu gemütlichen gesellschaftlichen Verabredungen im privaten Kreis. Eine solche Gartenlaube in großflächigen Parks und Herrschaftsgärten wurde stets so platziert, dass sie rundum einen „relaxenden“ und bestaunenswerten Ausblick auf besondere Sehenswürdigkeiten der Gesamtanlage bot.

Die Ausbreitung der Kleingartenkultur veränderte auch das „Gesicht“ der Gartenlaube

Als im späten 19. Jahrhundert die Idee des „Gärtchens für Alle“ geboren wurde und spätestens mit der Ausbreitung der Schrebergarten-Bewegung minimale Grundstücksparzellen selbst für ärmere Leute preisgünstig nutzbar wurden, eroberte die Gartenlaube auch deren kleine Refugien. Da aber Geld in Arbeiter- oder Beamtenkreisen damals immer knapp war, wurde die Laube häufig als improvisierte Konstruktion mit Baumaterial aus dem heimischen Wald in Eigenarbeit hergestellt – schönheitliche Aspekte mussten dann eben vor der bloßen Zweckerfüllung zurückweichen. Einfache Konstruktionen aus unverkäuflichem Reststammschnitt der Waldbauern sowie „Schwartenbrettern“ zur Eindeckung wurden zum Standard.

Die Zeit des „Wirtschaftswunders“ bescherte absonderliche Laubenkolonien
Als nach dem Krieg die Wirtschaft „anzuspringen“ begann und mehr und mehr Bürger ein kleines Fleckchen Grünland für sich beanspruchen konnten, entwickelte sich die Gartenlaube plötzlich zu einem Trendobjekt. Kleingärtner wurden besessen von der Idee, originellere, schönere und teurere Lauben zu bauen als der direkt angrenzende Nachbar. Hier schreckten ehrgeizige Rivalen oft vor keiner Herausforderung zurück: um die eigene handwerkerische Qualifikation zu betonen, wurde sogar geschreinert und gemauert; ausgediente Wohnhaus-Fenster und Dachziegel machten die Gartenlaube nicht selten unversehens zu einem Bauwerk, das beim örtlichen Bauamt als „Schwarzbau“ in Ungnade fiel – denn zu ständigen Wohnzwecken sollen und dürfen Lauben nicht dienen. Wenn in aktueller Zeit noch abenteuerliche Laubenkolonien dieser Art verblieben sind, ist das lediglich der Toleranz des Gesetzgebers unter dem Gesichtspunkt des „Bestandsschutzes“ geschuldet.

Heute muss der „Laubenpieper“ manche gesetzlichen Vorgaben einhalten
Abgesehen davon, dass Siedler-, Klein- und Schrebergarten-Anlagen längst von akkuraten Vereinssatzungen begleitet werden, gibt es sogar ein Bundes-Kleingarten-Gesetz, das unerwünschte „Auswüchse“ auch im Bereich der Gartenlaube unterbindet. Diese Regelungen machen durchaus Sinn: in Deutschland soll sich keine neue Randgesellschaft von „Barackensiedlungen“ entwickeln. Daher ist eine Gartenlaube nach wie vor ausschließlich als Freizeiteinrichtung zugelassen. Soll ein solches Gebäude dem zeitweisen Erholungsaufenthalt von Urlaubern dienen, ist unbedingt eine gewerbliche Anmeldung solcher Bestrebungen erforderlich. Der Gesetzgeber wird derartige Nutzungen – auch im Interesse des Besitzers – nämlich kaum ohne versicherungsrechtliche und sanitäre Auflagen erlauben.

Selbstbau einer Gartenlaube ist nicht mehr erforderlich
Der Trend zum „Leben im Grünen“ hat selbstverständlich auch die Hersteller von modernen Gartenlauben und -pavillions beflügelt. Wer handwerklich eher unbedarft ist, muss dennoch nicht auf eine attraktive Gartenlaube verzichten. Ob Bausatz oder Komplett-Service inklusive Aufstellung bei der Anlieferung – jede Möglichkeit ist denkbar.

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